(Regionale) Arbeitsgemeinschaften
im Bistum Münster

 

BILDUNG DER REGIONALEN ARBEITSGEMEINSCHAFTEN
 
 

Nach § 25 MAVO i.V.m der Sonderbestimmung zu § 25 MAVO, bilden die Mitarbeitervertretungen im Bereich der Kreisdekanate, des Stadtdekanates Münster und im oldenburgischen Teil des Bistums Münster jeweils eine Regionale Arbeitsgemeinschaft. 

Die MAVen sind automatisch mit ihrer konstituierenden Sitzung Mitglied in der für sie zuständigen Arbeitsgemeinschaft.  

Das Bistum Münster ist in sieben Kreisdekanate, einem Stadtdekanat und dem Offizialatsbezirk Oldenburg aufgeteilt.
Ferner gib es noch die Arbeitsgemeinschaften für Schulen im NRW-Teil und im oldenburgischen Teil des Bistums.

Jede Mitarbeitervertretung kann nur einer Arbeitsgemeinschaft angehören. Jede MAV benennt eine Person aus der Mitarbeitervertretung, die an den Treffen der Arbeitsgemeinschaft teilnimmt.

Die Einladung erfolgt durch den Vorstand der jeweiligen Regionalen Arbeitsgemeinschaft.

 
 
 

 

 
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Regionale Arbeitsgemeinschaft
Kreisdekanat Borken
Regionale Arbeitsgemeinschaft
Kreisdekanat Coesfeld
Regionale Arbeitsgemeinschaft
Kreisdekanat Kleve
Regionale Arbeitsgemeinschaft
Stadtdekanat Münster
Regionale Arbeitsgemeinschaft
Kreisdekanat Recklinghausen
Regionale Arbeitsgemeinschaft
Kreisdekanat Steinfurt
Regionale Arbeitsgemeinschaft
Kreisdekanat Warendorf
Regionale Arbeitsgemeinschaft
Kreisdekanat Wesel
Regionale Arbeitsgemeinschaft
Offizialatsbezirk Oldenburg
Arbeitsgemeinschaft
Kath. Schulen nordrhein-westfälischer Teil des Bistums
Arbeitsgemeinschaft
Kath. Schulen oldenburgischer-Teil des Bistums