| (Regionale) Arbeitsgemeinschaften | |
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Bistum Münster
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BILDUNG DER REGIONALEN ARBEITSGEMEINSCHAFTEN |
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Nach § 25 MAVO i.V.m der Sonderbestimmung zu § 25 MAVO, bilden die Mitarbeitervertretungen im Bereich der Kreisdekanate, des Stadtdekanates Münster und im oldenburgischen Teil des Bistums Münster jeweils eine Regionale Arbeitsgemeinschaft. Die MAVen sind automatisch mit ihrer konstituierenden Sitzung Mitglied in der für sie zuständigen Arbeitsgemeinschaft.
Das Bistum Münster ist in sieben
Kreisdekanate, einem Stadtdekanat und dem Offizialatsbezirk Oldenburg
aufgeteilt. Jede Mitarbeitervertretung kann nur einer Arbeitsgemeinschaft angehören. Jede MAV benennt eine Person aus der Mitarbeitervertretung, die an den Treffen der Arbeitsgemeinschaft teilnimmt. Die Einladung erfolgt durch den Vorstand der jeweiligen Regionalen Arbeitsgemeinschaft. |
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