Sind Sie sich
unsicher, ob Sie bei einer beabsichtigten Kündigung gehört werden müssen? Werden Sie bei der
Einstellung von Mitarbeitern im Rahmen des Zustimmungsverfahrens beteiligt? Informiert Sie Ihr Dienstgeber
nicht über die wirtschaftliche Lage der Einrichtung? Wissen Sie nicht, ob
Minijobber bei der MAV-Wahl mitwählen dürfen?
Für die Beratung
dieser Fragen stellt der Berufsverband der Katholischen Arbeitnehmer Bewegung
(KAB) im Bistum Münster den Mitarbeitervertretungen eine flächendeckende
Rechtsberatung zur Verfügung. Sollten Sie Schwierigkeiten mit Ihrem
Dienstgeber haben oder sich eine von den obigen Fragen stellen oder sollten
Sie andere Fragen zum Mitarbeitervertretungsrecht haben, können Sie sich
kostenfrei an die drei Mitarbeiter des KAB-Berufsverbandes wenden.
Beratungsgespräche finden in der Regel in den Rechtsschutzsekretariaten statt.
In einzelnen Fällen kann ein Gespräch in der Einrichtung aber sinnvoll sein.
Die Rechtssekretäre können auch zu Gesprächen mit dem Dienstgeber, zur
Mitarbeiterversammlungen, zu Sitzungen der MAV oder den Regionalen
Arbeitsgemeinschaften als Referenten oder als sachkundige Berater hinzugezogen
werden.
Außerdem können Sie
vom Berufsverband der KAB bei Verfahren vor den Einigungsstellen bzw. den
Kirchlichen Arbeitsgerichten beraten und vertreten werden.
Kosten für diese
Dienstleistungen entstehen Ihnen als MAV dafür nicht.
Eine Anfrage an die
Rechtsberater sollte am besten schriftlich eingereicht werden. In der Regel
gibt es auch eine schriftliche Antwort. Wichtig: Dabei sind die Namen und die
Adresse eines Ansprechpartners für evtl. Rückfragen zu benennen. Telefonische
Auskünfte können erteilt werden, sind aber unverbindlich und ohne rechtliche
Gewähr. Sie erreichen die Rechtssekretäre der KAB unter folgenden Adressen: