Kirchliche Ordnungen

 

 

Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO)
Neue Fassung In Kraft ab 01.07.2010
>>PDF-Datei


Rechtliche Grundlagen für die Mitarbeitervertretungen im Bistum Münster - 2009-:
 

Hinweis:

Die neue MAVO wurde am 01.10.2011 von Bischof Dr. Felix Genn in Kraft gesetzt und im Kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht. Ein Neudruck der rechtlichen Grundlagen für Mitarbeitervertretungen wir voraussichtlich zum Herbst 2012 stattfinden. Bitte nutzen Sie das unter dem Link "Aktuelles" veröffentlichte Amtsblatt!

Rechtliche Grundlagen für die Arbeit der...

► Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bistum Münster
     (DiAG-MAV),
► der Regionalen Arbeitsgemeinschaften,
► der Arbeitsgemeinschaften der Schulen

Inhalt:
- Sonderbestimmung zu § 25 Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO)
   - in Kraft ab 01.04.2010 -

- Ausführungsbestimmungen zu § 3 Absatz 2 der Sonderbestimmung zu § 25 MAVO für die im
  NRW Teil des Bistums Münster gelegenen Schulen (Schul AG Münster)
  - in Kraft ab 01.04.2010 -

- Ausführungsbestimmungen zu § 3 Absatz 2 der Sonderbestimmung zu § 25 MAVO für die im
  oldenburgschen Teil des Bistums Münster gelegenen Schulen (Schul AG Münster)
    - in Kraft ab 01.04.2010 -

- Vereinbarung zu § 12 Absatz 5 der Sonderbestimmung zu § 25 MAVO (Rechtsberatung der
   Mitarbeitervertretungen durch den Berufsverband der Katholischen Arbeitnehmerbewegung
   im Bistum Münster (KAB) - in Kraft ab 01.04.2010 -

- Geschäftsordnung der DiAG-MAV im Bistum Münster

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KAVO = Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung (Regional-KODA NW)
AVO = Arbeitsvertragsordnung (Regional-KODA Vechta/Osnabrück) - 49. Änderung