Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO)
Neue Fassung In Kraft ab 01.07.2010
>>PDF-Datei |
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Rechtliche Grundlagen für die
Mitarbeitervertretungen im Bistum Münster - 2009-:
Hinweis:
Die neue MAVO wurde am 01.10.2011
von Bischof Dr. Felix Genn in Kraft gesetzt und im Kirchlichen
Amtsblatt veröffentlicht. Ein Neudruck der rechtlichen Grundlagen
für Mitarbeitervertretungen wir voraussichtlich zum Herbst 2012
stattfinden. Bitte nutzen Sie das unter dem Link "Aktuelles"
veröffentlichte Amtsblatt! |
Rechtliche Grundlagen für die Arbeit der...
► Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der
Mitarbeitervertretungen im Bistum Münster
(DiAG-MAV), ► der Regionalen
Arbeitsgemeinschaften, ► der
Arbeitsgemeinschaften der Schulen
Inhalt: - Sonderbestimmung zu § 25
Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) -
in Kraft ab 01.04.2010 -
- Ausführungsbestimmungen zu § 3 Absatz 2 der
Sonderbestimmung zu § 25 MAVO für die im
NRW Teil des Bistums Münster gelegenen
Schulen (Schul AG Münster)
- in Kraft ab 01.04.2010 -
-
Ausführungsbestimmungen zu § 3 Absatz 2 der Sonderbestimmung zu § 25
MAVO für die im oldenburgschen
Teil des Bistums Münster gelegenen Schulen (Schul AG Münster)
-
in Kraft ab 01.04.2010 -
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Vereinbarung zu § 12 Absatz 5 der Sonderbestimmung zu § 25 MAVO
(Rechtsberatung der
Mitarbeitervertretungen durch den Berufsverband der Katholischen
Arbeitnehmerbewegung im
Bistum Münster (KAB) - in Kraft ab 01.04.2010 -
- Geschäftsordnung der DiAG-MAV im Bistum Münster
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KAVO = Kirchliche Arbeits- und
Vergütungsordnung (Regional-KODA NW) |
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AVO
= Arbeitsvertragsordnung (Regional-KODA
Vechta/Osnabrück) - 49. Änderung |